Liebe Besucher*innen,
herzlich willkommen im Temporary Bauhaus-Archiv!
Wir freuen uns über Ihren Besuch. Um ein respektvolles Miteinander und die Sicherheit aller zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten. Mit dem Betreten unserer Räumlichkeiten erklären Sie sich mit dieser Besuchsordnung einverstanden. Aktuelle Besuchsinformationen finden Sie unter bauhaus.de
1. Verhalten in den Räumlichkeiten
(1) Wir bitten um ein der Umgebung angemessenes, respektvolles Verhalten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher*innen.
(2) Essen sowie Rauchen inklusive E-Zigaretten sind in den Räumen des Temporary Bauhaus-Archiv nicht gestattet.
(3) Hunde sind in Begleitung und an der Leine willkommen. Bei Veranstaltungen oder hohem Besucher*innenaufkommen kann das Mitführen von Hunden untersagt werden. Assistenzhunde sind selbstverständlich immer erlaubt.
(4) Lehrkräfte, Gruppenleiter*innen sowie Erziehungs- und Sorgeberechtigte sind für das Verhalten der ihnen anvertrauten Personen verantwortlich und haben deren Aufsicht sicherzustellen.
(5) Während Veranstaltungen sind Mobiltelefone stumm zu schalten.
(6) Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Messern, Waffen oder vergleichbar gefährlichen Objekten untersagt.
(7) Besucher*innen haften für alle Schäden, die durch ihr Verhalten verursacht werden.
2. Garderobe und Toiletten
(1) Eine Garderobe ist leider nicht vorhanden. Bitte lassen Sie größere Gepäckstücke zu Hause – insbesondere Reisegepäck kann nicht untergebracht werden. Für private Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
(2) Da sich das Temporary Bauhaus-Archiv in einem Ladenlokal befindet, stehen keine öffentlichen Toiletten zur Verfügung.
3. Kein Platz für Diskriminierung
(1) Das Temporary Bauhaus-Archiv ist ein Ort des offenen, respektvollen Austauschs.
(2) Diskriminierende Äußerungen, Gesten oder verfassungsfeindliche Symbole (z.B. auf Kleidung) etwa rassistischer, antisemitischer, sexistischer oder queerfeindlicher Art werden nicht geduldet. Dies beinhaltet insbesondere den Verstoß gegen Art. 1 GG (Verletzung der Menschenwürde).
4. Barrierefreiheit
(1) Wenn Sie besondere Bedürfnisse oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns vorab unter welcome@bauhaus.de – wir unterstützen Sie gern bei der Planung Ihres Besuchs. Weitere Informationen finden sie unter bauhaus.de.
5. Flucht- und Rettungswege
(1) Bitte halten Sie Durchgänge und gekennzeichnete Fluchtwege jederzeit frei. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
(2) In Einzelfällen, z. B. bei Umbauten, kann es zu temporären Sperrungen einzelner Bereiche kommen. Wir bitten um Beachtung.
6. Foto-/ Video- und Tonaufnahmen
(1) Für private Zwecke dürfen Sie fotografieren und filmen – bitte ohne Blitz oder Stativ und mit Rücksicht auf andere.
(2) Die Veröffentlichung, auch in sozialen Medien, kann urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Bitte informieren Sie sich selbst über eventuell notwendige Rechteklärung.
(3) Kommerzielle oder redaktionelle Aufnahmen sind grundsätzlich möglich, aber genehmigungspflichtig. Wir bitten um vorherige Kontaktaufnahme mit unserer Presseabteilung unter presse@bauhaus.de.
7. Hausrecht und Verstöße gegen die Besuchsordnung
(1) Das Hausrecht wird durch die Direktion des Bauhaus-Archivs ausgeübt und kann an das Personal des Bauhaus-Archiv / Museum für Gestaltung und des Bauhaus-Shops übertragen werden. Bei Störungen des Betriebs oder Verstößen gegen diese Ordnung behalten wir uns vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und gegebenenfalls den weiteren Aufenthalt zu untersagen, auch dauerhaft.
(2) Strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
8. Inkrafttreten
Diese Besuchsordnung tritt am 15. Juli 2025 in Kraft.
Wir freuen uns über Ihr Feedback – sprechen Sie uns gerne vor Ort an oder schreiben Sie uns an: welcome@bauhaus.de.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
Ihr Team des Temporary Bauhaus-Archiv